Preise für MINIHAUS PLUS

Ein
Paradies für
Ihr Kind!

weisse Kinder e1754037983269

Beiträge MINIHAUS

StundenzahlBeitrag
4 – 5 Stunden710.00 €
5 – 6 Stunden800.00 €
6 – 7 Stunden880.00 €
7 – 8 Stunden950.00 €
8 – 9 Stunden1030.00 €
9 – 10 Stunden1100.00 €
Über 10 Stunden1150.00 €

Zusätzliche Beiträge

Verpflegungspauschale (monatlich) 150.00 €
Servicepauschale (jährlich) 250.00 €
Anmeldegebühr (einmalig) 390.00 €
StundenzahlBeitrag
4 – 5 Stunden470.00 €
5 – 6 Stunden560.00 €
6 – 7 Stunden620.00 €
7 – 8 Stunden680.00 €
8 – 9 Stunden750.00 €
9 – 10 Stunden800.00 €
Über 10 Stunden890.00 €

Zusätzliche Beiträge

Verpflegungspauschale (monatlich) 150.00 €
Servicepauschale (jährlich) 250.00 €
Anmeldegebühr (einmalig) 390.00 €

Beitragszuschuss (bereits berücksichtigt)
Durch den Elternbeitragszuschuss des Freistaats Bayern können sich die Betreuungskosten um 100,- Euro monatlich reduzieren. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Berechnen Sie Ihren individuellen Elternbeitrag

Im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Landeshauptstadt München, können die Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise übernommen werden.

Mit unserem Elternbeitragsrechner können Sie sich bequem Ihren individuellen Beitrag unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnen lassen.*

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Art des Betreuungsplatzes

Haus

* Diese Berechnung dient als unverbindliche Orientierungshilfe. Die endgültige Feststellung des Elternbeitrages bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr.

ⓘ Ändern Sie die Werte, um die Beitragsberechnung in Echtzeit zu sehen

Ihr monatlicher Elternbeitrag

pro Monat

Details

Beitrag


Ihr monatlicher Beitrag

Servicepauschale (jährlich) ⓘ

250.00€

Anmeldegebühr (einmalig)

390.00€

Hinweis

Der berechnete Beitrag berücksichtigt ausschließlich die mögliche Unterstützung im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe für alle Kinder, sowie den Beitragszuschuss für Kinder ab drei Jahren.
Dieser wurde bereits bei den monatlichen Elternbeiträgen berücksichtigt. Wenn ihr Kind vor dem 01.01.2025 geboren ist, besteht eventuell zusätzlich ein Anspruch auf Familiengeld und Krippengeld .

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